Einstufung durch den Verfassungsschutz
Prüffall, Verdachtsfall, gesichert extremistisch: drei Stufen mit klaren Unterschieden.
Auch genannt: Verdachtsfall, Prüffall, gesichert rechtsextremistisch
Der Verfassungsschutz beobachtet, ob sich Gruppen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Beim Prüffall wird geprüft, ob überhaupt Anhaltspunkte bestehen. Beim Verdachtsfall liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, und die Behörde darf unter Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Gesichert extremistisch ist die schwerste Stufe. Wichtig: Keine dieser Einstufungen ist ein Verbot. Über ein Parteiverbot kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.