Paragraf 86a StGB
Verbot des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Auch genannt: 86a, Kennzeichenverbot
Der Paragraf stellt das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verbotener und verfassungswidriger Organisationen unter Strafe, darunter Hakenkreuz, SS-Runen und Hitlergruß. Ausnahmen gelten für Aufklärung, Wissenschaft, Kunst und Berichterstattung, die sogenannte Sozialadäquanzklausel. Weil eindeutige Symbole verboten sind, weicht die Szene auf Ersatzcodes aus.