Die AfD: Was Behörden und Gerichte festgestellt haben
Keine Meinung, sondern nachlesbare Fakten
19. September 20268 Minuten Lesezeit
Über die AfD wird viel behauptet, von allen Seiten. Hier findest du, was Verfassungsschutz und Gerichte tatsächlich entschieden haben, mit Datum und zum Nachlesen.
Warum dieser Beitrag anders aufgebaut ist
Über Parteien zu streiten gehört zur Demokratie. Wer eine Partei kritisiert, ist deshalb noch lange nicht „gegen die Demokratie“, im Gegenteil: Kritik an Parteien ist genau das, wofür Meinungsfreiheit da ist.
Damit du dir selbst ein Urteil bilden kannst, listen wir hier keine Meinungen auf, sondern Entscheidungen von Behörden und Gerichten. Also Dinge, die in Akten stehen und die du nachlesen kannst. Was wir dazu einordnen, kennzeichnen wir als Einordnung.
Stand der Angaben: Dieser Beitrag wurde zuletzt überarbeitet, als mehrere Verfahren noch liefen. Behördeneinstufungen und Gerichtsurteile können sich ändern. Prüf bei den verlinkten Quellen nach, wie der aktuelle Stand ist.
Was der Verfassungsschutz festgestellt hat
Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die beobachtet, ob sich Gruppen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Er kennt drei Stufen: Prüffall, Verdachtsfall und gesichert extremistische Bestrebung. Die letzte Stufe ist die schwerste.
- Der „Flügel“: Diese Strömung innerhalb der AfD rund um Björn Höcke wurde 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Der Flügel wurde daraufhin formal aufgelöst. Mehrere seiner Leute blieben in wichtigen Ämtern der Partei.
- Die Junge Alternative: Die damalige Jugendorganisation der Partei wurde 2023 ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und später aufgelöst. Danach wurde eine neue Jugendorganisation gegründet.
- Mehrere Landesverbände: Die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Landesämtern als gesichert rechtsextremistisch geführt.
- Die Gesamtpartei: Die Bundespartei wurde jahrelang als Verdachtsfall geführt. Im Mai 2025 stufte das Bundesamt sie als gesichert rechtsextremistisch ein. Die Partei klagte dagegen. Die Behörde sagte zu, die Einstufung bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht anzuwenden. Das Verfahren war zuletzt noch nicht abgeschlossen.
Wichtig zur Einordnung: Eine solche Einstufung ist kein Verbot. Die Partei darf weiter antreten und gewählt werden. Über ein Parteiverbot kann in Deutschland ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden, und dafür gelten sehr hohe Hürden.
Was Gerichte entschieden haben
- Höcke darf „Faschist“ genannt werden. 2019 entschied das Verwaltungsgericht Meiningen, dass die Bezeichnung von Björn Höcke als Faschist zulässig ist, weil sie auf überprüfbaren Tatsachen beruht. Das Gericht hat damit nicht gesagt, dass Höcke Faschist ist, sondern dass man ihn so nennen darf, ohne ihn zu beleidigen.
- Verurteilung wegen einer SA-Parole. Björn Höcke wurde 2024 verurteilt, weil er die Losung „Alles für Deutschland“ verwendet hatte. Diese Formel war die Parole der SA, der Sturmabteilung der NSDAP. Ihre Verwendung ist nach Paragraf 86a StGB strafbar. Es blieb bei Geldstrafen.
Das Treffen in Potsdam
Im Januar 2024 veröffentlichte das Recherchezentrum Correctiv einen Bericht über ein Treffen, das im November 2023 in einem Hotel bei Potsdam stattgefunden hatte. Anwesend waren unter anderem AfD-Politiker, Mitglieder der Werteunion und der Identitären Bewegung.
Besprochen wurde nach dem Bericht ein Konzept unter dem Stichwort „Remigration“: die Idee, Menschen aus Deutschland wegzubringen, ausdrücklich auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Einwanderungsgeschichte.
Nach der Veröffentlichung gingen in vielen Städten Hunderttausende auf die Straße. Es waren die größten Demonstrationen für Demokratie seit langer Zeit.
Was das für dich bedeutet
Prüf selbst nach. Das ist keine Floskel. Klick unten auf die Quellen, lies eine Pressemitteilung im Original, schau dir ein ganzes Interview an statt nur den Ausschnitt, der dir vorgeschlagen wurde. Ausschnitte sind so zugeschnitten, dass du eine bestimmte Reaktion zeigst.
Unterscheide zwischen Menschen und Positionen. Menschen wählen Parteien aus ganz verschiedenen Gründen: aus Wut, aus Enttäuschung, weil sie sich nicht gehört fühlen. Wer mit jemandem reden will, kommt weiter, wenn er nach den Gründen fragt, statt gleich ein Etikett zu vergeben.
Aber: Es macht auch keinen Sinn, so zu tun, als wäre das alles Geschmackssache. Wenn eine Behörde etwas als gesichert rechtsextremistisch einstuft und ein Gericht eine NS-Parole feststellt, sind das keine Meinungen. Das sind Tatsachen, mit denen man sich auseinandersetzen muss.
Und: Widerspruch ist kein Angriff auf die Demokratie, sondern ein Teil von ihr. Du darfst jede Partei kritisieren, auch die, die gerade in Umfragen vorn liegt.
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