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Deine Rechte in der Schule

Was du tun kannst, wenn an deiner Schule etwas läuft

19. September 20265 Minuten Lesezeit

Rechte Sprüche von Mitschülern, ein Lehrer mit klarer Schlagseite, Aufkleber auf dem Klo: Wer ist zuständig und was kannst du verlangen?

Schule ist kein rechtsfreier Raum

Auch in der Schule gelten Grundgesetz und Strafrecht. Ein Hakenkreuz auf der Toilettentür ist keine Schulhofangelegenheit, sondern eine mögliche Straftat. Und Schulen haben eine Fürsorgepflicht: Sie müssen dich vor Diskriminierung und Gewalt schützen.

Wenn Mitschülerinnen oder Mitschüler hetzen

  1. Sicher Beweise, soweit du das gefahrlos kannst. Screenshots mit Datum, Fotos von Schmierereien.
  2. Such dir Verbündete. Zu mehreren wird eine Meldung deutlich ernster genommen als allein.
  3. Geh zur Vertrauenslehrkraft, zur Schulsozialarbeit oder zur Schulleitung. Wenn du dir unsicher bist: Die Schulsozialarbeit hat in der Regel eine Schweigepflicht und kann dich erst einmal nur beraten.
  4. Wenn nichts passiert, kannst du dich an das Schulamt oder die Schulaufsicht wenden. Auch Beratungsstellen von außen helfen dabei.

Wenn es von einer Lehrkraft kommt

Lehrkräfte sind in Deutschland an das Neutralitätsgebot gebunden. Das bedeutet nicht, dass sie keine Haltung haben dürfen, im Gegenteil: Für Demokratie und Menschenwürde einzutreten ist ihr Auftrag.

Es bedeutet, dass sie dich nicht politisch überwältigen dürfen, also dir keine Parteimeinung aufdrängen und dich nicht daran hindern dürfen, dir selbst ein Urteil zu bilden. Das ist im sogenannten Beutelsbacher Konsens festgehalten, der für politische Bildung in Deutschland gilt.

Wenn eine Lehrkraft Menschengruppen abwertet, ist das keine Frage von Meinungsfreiheit im Unterricht. Wende dich an die Schulleitung, und wenn das nicht hilft, an die Schulaufsicht. Schreib vorher auf, was genau gesagt wurde und wann.

Was du von deiner Schule verlangen kannst

  • Dass Vorfälle dokumentiert und nicht kleingeredet werden
  • Dass verbotene Symbole entfernt und gemeldet werden
  • Dass du als Betroffene oder Betroffener Schutz bekommst und nicht dir Vorwürfe gemacht werden
  • Dass Beratungsstellen hinzugezogen werden dürfen

Was du selbst anschieben kannst

Du kannst mehr als nur melden. Über die Schülervertretung lassen sich Projekttage, Workshops mit externen Fachleuten oder eine Beteiligung an Programmen wie „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ anstoßen. Mobile Beratungsstellen kommen für so etwas an Schulen, kostenlos.

Wenn es um Bedrohungen oder Gewalt geht, ist das keine Sache mehr, die du intern klären musst. Hol dir erwachsene Unterstützung, und im Notfall gilt die 110.

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Quellen und mehr dazu

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